||| please reply asap. immediate case of disturbance at the rottten atmosphaere |||
Allerliebster Alias (pseud.),
ich möchte die Moral, im Zusammenhang mit Aktivitäten bei der strittigen Rechnungslegung, als unstrittgig inakzeptabel charakterisieren. Sicher, es laesst sich diskutieren, ob Rechnungen über Drogerie-Artikel oder auch Drogen im Strassenverkauf bei der Abrechnung akzeptabel sein können, sowie Schnaps und exquisite Toilettenartikel.
Es macht keinen Sinn, in dieser Absurdität Monate zu verharren. Ein naheliegender Schluss ist, dass es sich um Mittelzweckentfremdung handelt. Für 'SchallPlatttenKratzer' und 'PlatttenSpielerNadel'. Üblich waere eine Abrechnung einer 'Vorkasse für Eventuelles' oder eine Dienstleistung mit allen Belägen, zumindest in nicht ge-fake-ter Kopie.
Das interessante Konstrukt, dass Du, Alias, vorschlägst, würde unter Umständen beim nächsten Amtscheck etwas auffallen, nicht nur weil keine USt ausgewiesen ist. Der beschriebene Akt des Transfers in dieser Warenklasse, kann nicht geltend gemacht werden und ist darüberhinaus von Rechts wegen zu verfolgen.
||| siehe wikiklicki
Deutschland:
Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) und wurde am 24. Dezember 1971 veröffentlicht (BGBl. I S. 2092). Nach einigen redaktionellen Änderungen wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 1). Am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung.
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Es ist ja nicht so, dass unbedingt Rechenschaft über die Verwendung der Mittel erforderlich ist. Die Mittel können gerne rücktransferiert werden und zum Ausgleich wird eine Rechnung mit Belegen zu 'SchallPlatttenKratzer' und 'PlatttenSpielerNadel' flugs fakturiert. Bei Überweisungen bitte den Faktor-Bonus aufschlagen, der zur Zeit bei 7,77% der Nominale liegt.
Ich weiss nicht, was Dir an dieser Lösung widerstrebt. Man könnte den Eindruck gewinnen, Du hast Spass daran, einem jeglichen Nerv zu rauben mit depressiver Gleichgültigkeit gegenüber statischen Zuständen, die nicht gerechtfertigt sind. Während Du weiterhin schlichte Propaganda betreibst, die darauf hinauszielt, es einer Elite Einheit zu ermöglichen, Drogengelder einzukassieren und eigenhändig wieder ans Publikum zu bringen. Na Bravo, Bandenbildung? Siehe ||| BGH-Beschluss vom 22. März 2001, GSSt 1/00 ||| Or just another nation tribe? Egal wieviele Nullen hinter der Füneff, das Prinzip ist gegeben.
Mein Problem ist, dass ich unfreiwillig den Verlust von Mitteln hinnehmen soll, da diese nicht ausreichend belegt sind. Wozu das Ganze? Offensichtlich sehr einfach, zum Zwecke der Aneignung von Mitteln durch Vortäuschung falscher Tatsachen und der Weigerung zur Zusammenarbeit bei der Klärung weiterer, zwingend notwendiger Abläufe.
Solange das Vorhandensein der Mittel nicht in Frage steht, ist Rechnungslegung mit Belegen und der Bezeichnung des Events unumgänglich. Ich mach mich dann auch nicht mehr zum unfreiwilligen Schauspieler in deiner Story, der sich lautstark lustig macht. Voraussetzung ist die Neuverteilung der Lasten in einem Anteilsverhaeltnis zum enstandenen Schaden bei einer Saufparty mit RotTT-Konzert. Wenn das nun kein Fake ist aber ein Hirngespinst?
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